BK10-26-0217_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 19.07.2026 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 30.05.2026 im Raum Treysa.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0217_E geführt.

BK10-26-0217_E

Entscheidung

Stand: 31.08.2026

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