BK10-26-0218_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 19.07.2026 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 24.06.2026 im Raum Möser.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0218_E geführt.
BK10-26-0218_E
Stand: 01.09.2026