BK10-26-0223_Z
DB InfraGO AG
Befreiungen
Schienenwege
§ 73 Abs. 4 ERegG
Unterrichtungsverzicht
Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren über den Verzicht auf Unterrichtungen durch die DB InfraGO AG gemäß § 73 Abs. 4 ERegG eröffnet.
Der Verzicht betrifft beabsichtigte Entscheidungen der DB InfraGO AG über die gänzliche oder teilweise Ablehnung von Anträgen gemäß § 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG, bei denen der betroffene Verkehrstag innerhalb der behördlichen Prüffrist nach § 73 Abs. 1 Nr. 2 ERegG liegt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0223_Z geführt.
BK10-26-0223_Z
Stand: 31.08.2026