BK10-26-0223_Z DB InfraGO AG
Befreiungen
Schienenwege
§ 73 Abs. 4 ERegG

Unterrichtungsverzicht

Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren über den Verzicht auf Unterrichtungen durch die DB InfraGO AG gemäß § 73 Abs. 4 ERegG eröffnet.

Der Verzicht betrifft beabsichtigte Entscheidungen der DB InfraGO AG über die gänzliche oder teilweise Ablehnung von Anträgen gemäß § 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG, bei denen der betroffene Verkehrstag innerhalb der behördlichen Prüffrist nach § 73 Abs. 1 Nr. 2 ERegG liegt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0223_Z geführt.

BK10-26-0223_Z

Entscheidung

Stand: 31.08.2026

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