BK10-26-0227_E Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 NR. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG hat die Bundesnetzagentur am 28.07.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen einschließlich des Entgeltverzeichnisses zum 01.01.2027 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0227_E geführt.

BK10-26-0227_E

Entscheidung

Stand: 09.09.2026

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