BK10-26-0396_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. hat sich mit einer Beschwerde wegen des Verstoßes gegen die Fristenregelungen des Abschnitt 9 der Richtlinie 402.0305 seitens der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. rügt im Wesentlichen mit ihrer Beschwerde, dass sich die DB InfraGO AG in Bezug auf die Versendung von ZvF’en (Zusammenstellung verkehrlicher Folgen) nicht an die Vorgaben der Richtlinie 402.0305 halte. Die DB InfraGO AG versende zunehmend keine Entwürfe mehr, sondern nur noch ZvF-Endstücke, die zudem häufig nicht fristgerecht zugestellt würden.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0396_Z geführt.

BK10-26-0396_Z

Entscheidung

Stand: 15.10.2026

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