BK10-26-0438_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 17.09.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung der Zugangsanträge der METRANS Rail (Deutschland) GmbH und Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0438_Z geführt.
BK10-26-0438_Z
Stand: 02.10.2026