BK10-26-0438_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 17.09.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung der Zugangsanträge der METRANS Rail (Deutschland) GmbH und Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0438_Z geführt.

BK10-26-0438_Z

Entscheidung

Stand: 02.10.2026

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