BK10-26-0441_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 18.09.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0441_Z geführt.
BK10-26-0441_Z
Stand: 06.10.2026