BK11-17-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 5, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 5, 134a TKG

Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat mit Schreiben vom 16.05.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 17.05.2017, folgenden Antrag gegen die Unitymedia BW GmbH gestellt:

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Mitverlegung ihrer Netzinfrastruktur neben dem im Aufbau befindlichen Glasfasernetz im Neubaugebiet „Biegen Durlacher Weg“ in 76351 Linkenheim-Hochstetten, das im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Backbone-Netz im Eigentum der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH verbunden ist, wird abgelehnt.

Hilfsweise für den Fall, dass die nationale Streitbeilegungsstelle entgegen unseres Antrages einen Anspruch auf Mitverlegung anerkennen sollte, beantragen wir:

Die Antragsgegnerin trägt die anteiligen Kosten der Erschließung mit passiven Telekommunikations-Netzinfrastrukturen, insbesondere der Tiefbaukosten, die der Antragstellerin anlässlich der Verlegung des FTTH-Netzes im Neubaugebiet „Biegen Durlacher Weg“ 76351 Linkenheim-Hochstetten entstanden sind oder entstehen werden und die von der Antragsgegnerin im Rahmen der Mitverlegung mitgenutzt werden (Grundsatz der Kostenteilung).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/001 geführt.

Die öffentliche Fassung des Antrags ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar. Die Anlagen zum Antrag - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 09.06.2017, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK 11-17/001

Vorläufiger Tenor, Tenor des Beschlusses

Stand: 23.05.2017

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