BK11-17-006
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77d, 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die NYNEX satellite OHG hat mit Schreiben vom 06.06.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 08.06.2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Darmstadt gestellt:
Die Antragsgegnerin wird gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet, der Antragsgegnerin die Mitnutzung der Rohrtrasse für Verkehrssignalanlagen in der Berliner Allee von der Kreuzung Rheinstraße bis zu dem an der nordöstlichen Spitze (Gabelung Berliner Allee / Haardtring) an das Neubaugebiet „ Berliner Carreé“ angrenzenden Schacht gegen Zahlung eines von der Bundesnetzagentur festzusetzenden, fairen und angemessenen Mitnutzungsentgelts (§ 77 Abs. 2 TKG) einzuräumen und die zur Nutzung der Rohrtrassen notwendigen Schachtkopplungen zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/006 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 10.07.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Die Anlagen zu dem Antrag – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – können in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.
Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 28.06.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Die gemäß § 77n Abs. 1 Satz 2 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am Montag, dem 09.10.2017.
BK11-17/006
Stand: 16.06.2017