BK11-17-006 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 1,  134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der NYNEX satellite OHG gegen die Stadt Darmstadt wegen Mitnutzung hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 06.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:

1. Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihres Antrags gemäß § 77d Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin die Mitnutzung der Rohrtrasse für Verkehrssignalanlagen in der Berliner Allee von der Kreuzung Rheinstraße bis zu dem an der nordöstlichen Spitze (Gabelung Berliner Allee / Haardtring) an das Neubaugebiet „Berliner Carreé“ angrenzenden Schacht sowie entlang der Rheinstraße von dem Schacht an der Ecke Mozartturm bis zum Schacht am Objekt Rheinstraße 40 zu gewähren und die zur Nutzung der Rohrtrassen notwendigen Schachtkopplungen zu genehmigen.

2. Die Antragstellerin wird verpflichtet, der Antragsgegnerin die Mitnutzung zu vergüten. Die Frist zur Entscheidung über die Festsetzung des Mitnutzungsentgelts wird mit Blick auf weitere erforderliche Ermittlungen um zwei Monate bis zum 8. 12. 2017 verlängert.

Die öffentliche Fassung des Beschlusses kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Beschluss kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden

BK 11-17/006

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 10.10.2017

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