BK11-17-007
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 4, 134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der eifel-net GmbH gegen die Gemeinde Gebsattel wegen Informationsansprüchen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 12.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:
- Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihres Antrags gemäß § 77b Abs. 2 S. 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Informationen gemäß § 77b Abs. 3 TKG über die passive Netzinfrastruktur im Bereich der Neusitzer Straße und im Verlauf der Hauptstraße bis zur Kirnberger Straße 1 bereitzustellen.
- Im Übrigen wird der Antrag auf Informationserteilung abgelehnt.
BK 11-17/007
BK11-17-007_Beschluss_öffentliche Fassung (pdf, 4 MB)
Stand: 17.10.2017