BK11-17-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 4, 134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der eifel-net GmbH gegen die Gemeinde Gebsattel wegen Informationsansprüchen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 12.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihres Antrags gemäß § 77b Abs. 2 S. 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Informationen gemäß § 77b Abs. 3 TKG über die passive Netzinfrastruktur im Bereich der Neusitzer Straße und im Verlauf der Hauptstraße bis zur Kirnberger Straße 1 bereitzustellen.
  2. Im Übrigen wird der Antrag auf Informationserteilung abgelehnt.

BK 11-17/007

Antrag

Stand: 17.10.2017

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