BK11-17-008 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77c, 77n Abs. 4 i.V.m. § 132 und 134a TKG

Die eifel-net GmbH hat mit Schreiben vom 14.08.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 15.08.2017, folgenden Antrag gegen die Gemeinde Gebsattel gestellt:

Es wird beantragt dass entschieden wird, der Antragstellerin eine Vor-Ort-Besichtigung (der nachgefragten passiven Netzinfrastruktur, Leerrohrverbund im Bereich der Neusitzer Straße und im Verlauf der Hauptstraße bis zur Kirnberger Straße 1) gemäß § 77c TKG zu ermöglichen. Die Kosten der Vorbereitung, Absicherung und Durchführung Vor-Ort gehen dabei gemäß § 77c TKG zu Lasten der Antragstellerin.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/008 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 11.09.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die öffentliche Fassung des Antrags ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar. Die Anlagen zu dem Antrag – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – können in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 08.09.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am Montag, den 16.10.2017.

BK11-17/008

Tenor des Beschlusses

Stand: 25.08.2017

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