BK11-17-012 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77d, 77n Abs. 1 TKG i. V. m. § 132 und § 134a TKG

Die inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH hat mit Schreiben vom 26.09.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 26.09.2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Albstadtwerke GmbH gestellt:

  1. Es wird beantragt festzustellen, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, der Antragstellerin ein Angebot zur Mitnutzung des Wasserrohres der Antragsgegnerin zwischen Brunnental und Lautlingen/Badkap zu unterbreiten, wie in Anlage AS 1 von der Antragstellerin beantragt.

  2. Es wird beantragt, dass die Bundesnetzagentur gemäß § 77 Abs. 2 TKG ein Mitnutzungsentgelt für das Angebot zur Mitnutzung nach Antrag Nr. 1 festgelegt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/012 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 08.11.2017, 13:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an BK11.Postfach@BNetzA.de

Der Antrag und die Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – können in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschluss-kammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 30.10.2017 bei der Bundesnetzagentur ein-zureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an BK11.Postfach@BNetzA.de

Die nach § 77n Abs. 1 Satz 2 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am Freitag, den 26.01.2018.

BK11-17/012

Entscheidung

Stand: 10.10.2017

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