BK11-17-013 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG

Antrag der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 4, 134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH gegen die Albstadtwerke GmbH wegen Informationserteilung hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 26.01.2018 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die öffentliche Fassung des Beschlusses kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur oder in der öffentlichen Beschlussdatenbank (www.bundesnetzagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BDB/Suche_BeschlussDB_Formular_startseite.html) eingesehen und heruntergeladen werden.

BK 11-17/013

Antrag

Stand: 07.02.2018

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