BK11-17-020 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 5 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG.

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20. 12. 2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 20. 12. 2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit

1. der SEG Entwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH sowie
2. der Stadt Wiesbaden

gestellt:

Die Antragsgegnerinnen werden verpflichtet, eine Koordinierung der Bauarbeiten zur Mitverlegung des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes der Antragstellerin im Neubaugebiet „Wohngebiet Hainweg Wiesbaden-Nordenstadt“ in 65205 Wiesbaden mit den dort zu errichtenden Versorgungsnetzen, insbesondere dem im Aufbau befindlichen Glasfasernetz der WiTKOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH vorzunehmen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/020 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 02.02.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 22.01.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die nach § 77n Abs. 5 Satz 3 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 20.02.2018.

BK11-17/020

Entscheidung

Stand: 02.01.2018

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