BK11-18-003 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der Ilm-Provider UG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Das oben genannte Verfahren wurde auf übereinstimmenden Willen der Parteien für eine Zeitdauer von zwei Wochen bis zum 06.07.2018 ausgesetzt.

Die nach § 77n Abs. 1 TKG viermonatige Entscheidungsfrist wurde gemäß § 77n Abs. 7 TKG um zwei Monate verlängert. Die Entscheidungsfrist endet nunmehr am 02.10.2018.

BK11-18/003

Zum Antrag:

Stand: 13.07.2018

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