BK11-18-003
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag der Ilm-Provider UG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Das oben genannte Verfahren wurde auf übereinstimmenden Willen der Parteien für eine Zeitdauer von zwei Wochen bis zum 06.07.2018 ausgesetzt.
Die nach § 77n Abs. 1 TKG viermonatige Entscheidungsfrist wurde gemäß § 77n Abs. 7 TKG um zwei Monate verlängert. Die Entscheidungsfrist endet nunmehr am 02.10.2018.
BK11-18/003
Stand: 13.07.2018