BK11-18-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die eifel-net GmbH hat mit Schreiben vom 03.09.2018 folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:

„Es wird beantragt anzuordnen, dass die Antragsgegnerin unverzüglich einen Termin für eine Vor-Ort-Untersuchung gemäß § 77c Abs. 2 TKG im Kabelbereich vor dem Kabelverzweiger ONKz 2245 ASB 1 A 26, wie im Antrag an die Telekom vom 19.08.2018 beantragt, mit der Antragstellerin abstimmt.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/007 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet nicht statt (s. Hinweis).

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 01.10.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.


Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 05.11.2018.

Nachtrag: Der Termin für die öffentlich-mündliche Verhandlung wurde wegen Verfahrenseinstellung aufgehoben (siehe Verfahrenseinstellung).

BK11-18/007

Verfahrenseinstellung

Stand: 10.09.2018

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