BK11-18-007
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die eifel-net GmbH hat mit Schreiben vom 03.09.2018 folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/007 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet nicht statt (s. Hinweis).
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 01.10.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 05.11.2018.
Nachtrag: Der Termin für die öffentlich-mündliche Verhandlung wurde wegen Verfahrenseinstellung aufgehoben (siehe Verfahrenseinstellung).
BK11-18/007
Stand: 10.09.2018