BK11-20-002 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 6, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der Bremen Briteline GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur von Gebäuden
hier: BK11-20/002

Die Bremen Briteline GmbH hat mit Schreiben vom 24.03.2020, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 01.04.2020 und durch weitere Angaben vervollständigt am 23.04.2020, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Achim Griese Servicegesellschaft mbH gestellt:

„Wir beantragen hiermit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. (…) Hierfür benötigt die Bremen Briteline GmbH Zugang zum Gebäude, damit ein entsprechendes Glasfaserkabel verlegt werden kann.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-20/002 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) kann unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen (siehe Verordnung des Landes NRW zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vom 30.03.2020, GVBl. NRW, S.202 ff.) am 25.05.2020 um 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 stattfinden. Ein Verzicht auf die öffentliche mündliche Verhandlung ist bei Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten möglich. (Hinweis: Terminsaufhebung, s. u.)

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 18.05.2020 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Seit dem 01.07.2019 betreibt die Bundesnetzagentur eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung ‚Geschlossene Benutzergruppe‘ (GBG). Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner [BK11-20-002] bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n Abs. 6 Satz 5 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 23.06.2020.

BK11-20/002

Verfahrenseinstellung

Stand:24.04.2020

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