BK11-20-003 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG

Antrag der Soco Network Solutions GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Leerrohren
hier: BK11-20/003

Die Soco Network Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 26.08.2020, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 26.08.2020, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit den Stadtwerken Jülich GmbH gestellt:

Es wird beantragt, eine Entscheidung wie folgt herbeizuführen:

„Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin die Mitnutzung der verlegten Leerrohre im Stadtgebiet der Stadt Jülich in den Ortsteilen Stadtzentrum, Koslar, Barmen, Merzenhausen sowie Kirchberg (…)“ in im Antrag weiter benannten Streckenabschnitten „für den Einbau von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu gewähren und der Antragstellerin hierzu ein Angebot über die Mitnutzung dieser Leerrohre für den Einbau von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze nach der Maßgabe des § 77d Abs. 2 TKG zu unterbreiten.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-20/003 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 25.09.2020, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein. Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die vorhandenen Plätze zuweisen zu können. Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Webex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Hinblick auf die besonderen Teilnahmebedingungen ist eine kurze Anmeldung an bk11.postfach@bnetza.de zu richten.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 18.09.2020 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136  TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Seit dem 01.07.2019 betreibt die Bundesnetzagentur eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung ‚Geschlossene Benutzergruppe‘ (GBG). Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner [BK11-20-003] bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 28.12.2020.

BK11-20/003

Entscheidung

Stand:28.08.2020

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