BK11-20-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG

Antrag der Northern Access GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen; hier: BK11-20/004

Die Northern Access GmbH hat mit E-Mail vom 04.09.2020, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am gleichen Tag, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Bürgerenergie Steyerberg-Fernwärme eG gestellt:
Es wird beantragt,

„die Prüfung des Erlasses einer einstweiligen, sofort vollziehbaren Verfügung in der (die) Bürgerenergie Steyerberg-Fernwärme eG, Lange Str. 21, 31595 Steyerberg verpflichtet wird, (…) die notwendigen Informationen, hier zuvörderst die Trassenpläne für das Nahwärmenetz in Steyerberg zu erteilen.“

sowie

„die Prüfung des Erlasses einer einstweiligen, sofort vollziehbaren Verfügung hinsichtlich des Weiterbaus und zur Verpflichtung, soweit eine Koordinierung durch den Weiterbau vereitelt würde.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-20/004 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 25.09.2020 um 13:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die vorhandenen Plätze zuweisen zu können.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Webex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Hinblick auf die besonderen Teilnahmebedingungen ist eine kurze Anmeldung an bk11.postfach@bnetza.de zu richten.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 18.09.2020 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über Geschlossene Benutzergruppe (GBG) im Verfahrensordner [BK11-20-004] bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n Abs. 4 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 04.11.2020.

BK11-20/004

Entscheidung

Stand:08.09.2020

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