BK11-20-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der Zillner IT auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung eines Leerrohres hier: Tenor der Entscheidung BK11-20/005

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Zillner IT gegen die Stadt Hauzenberg wegen der Mitnutzung eines Leerrohres hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 29.01.2021 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK 11-20/005

Antrag

Stand:29.01.2021

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