BK11-21-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag von Michael Rack, RSM Freilassing auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Leerrohren auf dem Gebiet der Gemeinde Ainring

Michael Rack, RSM Freilassing, hat mit Schreiben vom 05.01.2021, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 05.01.2021, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Gemeinde Ainring gestellt:

Beantragt wird die Mitnutzung von Leerrohrinfrastrukturen in den Gebieten Mitterfelden, Ludwig-Thoma-Straße, Thundorf bis Eschlberg und Hofer, Thundorfer Mühle, Gebiet B304, Adelstetten, Kirchenwegstraße, Höglstraße und Dachsteinstraße, um ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz zu errichten.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-21/001 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 26.01.2021 um 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die vorhandenen Plätze zuweisen zu können.

Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-EX. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig hier bekannt gegeben.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 20.01.2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-21-001 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link

www.bnetza.de/bk11aktuell.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n  TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 05.05.2021.

BK11-21/001

Entscheidung

Stand:05.01.2021

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