BK11-21-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 6, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG

Antrag der Vodafone BW GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur in Gebäuden
hier: BK11-21/005

Die Vodafone BW GmbH hat mit Schreiben vom 07.10.2021, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am gleichen Tag, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit Bauverein Waldshut e.G. gestellt:

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin die Mitnutzung der in Anlage Ast. 1 […] aufgeführten Breitbandkabel der Inhausnetze sowie der zur Mitversorgung erforderlichen Verbindungsleitungen zwischen benachbarten Gebäuden zu gestatten.

  2. Die Antragsgegnerin wird gem. § 77k Abs. 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Zugang zu den Liegenschaften der Antragsgegnerin zu gewähren, soweit dies zur Nutzung der in Anlage Ast. 1 […] aufgeführten Breitbandkabel der Inhausnetze erforderlich ist.

  3. Das Recht der Antragstellerin zur Mitnutzung der in Anlage Ast. 1 aufgeführten Breitbandkabel endet, wenn die Antragstellerin über das jeweilige Breitbandkabel keinen Nutzer mehr versorgt.

  4. Die Antragstellerin wird verpflichtet, der Antragsgegnerin die zusätzlichen Kosten, die sich für diese durch die Ermöglichung der Mitnutzung der Netzinfrastruktur der in Anlage Ast. 1 aufgeführten Breitbandkabel ergeben, anlassbezogen nach Aufwand und nicht als regelmäßig wiederkehrende Zahlung zu entgelten. Der zusätzliche Aufwand ist der Antragstellerin von der Antragsgegnerin in geeigneter Form nachzuweisen (z. B. durch Lieferscheine, Rechnungen oder von der Antragstellerin gegengezeichnete Arbeitsnachweise).

  5. Hilfsweise für den Fall, dass keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur möglich ist: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Verlegung neuer Netzinfrastruktur in den in Anlage Ast. 1 aufgeführten Objekten zu gestatten.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-21/005 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 04.11.2021 um 09:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Dabei wird – nach Maßgabe der dann aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung – sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden in jedem Fall begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die ggf. vorhandenen Plätze zuweisen zu können.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Webex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 28.10.2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-21-005 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n Abs. 6 Satz 5 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 07.12.2021.

Anlage
Hinweise zur Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen als Telefon-/Videokonferenzen inkl. Einwahldaten (pdf / 264 KB)

BK11-21/005

Ruhen des Verfahrens

Endscheidung

Stand:11.10.2021

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