BK11-25-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze

Das o. g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien bis zum 30.09.2025.

BK11-25-001

Antrag

Stand: 30.06.2025

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