BK11-25-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze

Die Ruhendstellung verlängert sich auf Begehren der beiden Streitparteien bis einschließlich Montag, den 30.06.2025.

BK11-25-001

Antrag

Stand: 30.04.2025

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