BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
Die Ruhendstellung verlängert sich auf Begehren der beiden Streitparteien bis einschließlich Montag, den 30.06.2025.
BK11-25-001
Stand: 30.04.2025