BK11-25-002
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Stadtwerke Flensburg GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Ruhen des Verfahrens
Das o.g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien ab dem 27.06.2025 bis 30.09.2025.
BK11-25-002
Stand: 30.06.2025