BK11-25-002 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Stadtwerke Flensburg GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Ruhen des Verfahrens

Das o.g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien ab dem 27.06.2025 bis 30.09.2025.

BK11-25-002

Antrag

Stand: 30.06.2025

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