BK11-25-004
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung eines offenen Netzzugangs nach § 155 Abs. 1 TKG; hier: Beschluss
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2025 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Vodafone GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 01.07.2025 eingestellt.
BK11-25-004
Stand: 01.07.2025