BK11-25-005 Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung

§ 207 TKG i.V.m. §§ 149 Abs. 1 Nr. 4, 138 TKG
Antrag der Vodafone GmbH auf Erlass einer vorläufigen Anordnung

Die Vodafone GmbH hat mit E-Mail vom 26. 05. 2025 folgenden Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung gegenüber der Flughafen Stuttgart GmbH gestellt:

„unverzüglich der Antragsgegnerin im Wege einer vorläufigen Anordnung gemäß § 207 TKG zu untersagen, durch den Abschluss bzw. die Umsetzung von Vereinbarungen mit Dritten den Mitnutzungsanspruch der Antragstellerin zu vereiteln bzw. zu gefährden oder diesbezügliche Ablehnungsgründe zu schaffen.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-25-005 geführt.

BK11-25-005

Stand: 04.06.2025

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