BK11-25-007
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Verlängerung der Ruhendstellung
Die Ruhendstellung des Verfahrens wird auf Bitten der Streitparteien bis zum 31.12.2025 verlängert.
BK11-25-007
Stand: 25.11.2025