BK11-25-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i. V. m. § 192 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit E-Mail vom 21. 1. 2026 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der sewikom GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 21. 1. 2026 eingestellt.

BK11-25/007

Einheitliche Informationsstelle Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

Zum Antrag:

Stand: 21.01.2026

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