BK11-25-013 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der 1 & 1 Versatel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der 1 & 1 Versatel GmbH (Antragstellerin) gegen die Telekom Deutschland GmbH (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 18.03.2026 folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK11-25-013

Zum Antrag:

Stand: 18.03.2026

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