BK11-25-013
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der 1 & 1 Versatel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der 1 & 1 Versatel GmbH (Antragstellerin) gegen die Telekom Deutschland GmbH (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 18.03.2026 folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK11-25-013
Stand: 18.03.2026