BK11-25-015
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 09.10.2025, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 09.10.2025, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der MUENET GmbH & Co. KG gestellt:
- die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin offenen Netzzugang nach §155 Abs. 1 TKG zu den in der Gemeinde Morsbach belegenen Teilnehmeranschlüssen im öffentlich geförderten Telekommunikationsnetz der Antragsgegnerin auf der Basis von Layer-2-Bitstrom mit einem Bandbreitenprofil von mindestens 150 Mbit/s im Download und 75 Mbit/s im Upload zu gewähren;
- faire und angemessene vertragliche Bedingungen festzulegen, zu denen der Zugang gemäß Ziffer 1 zu gewähren ist, einschließlich der Bedingung, dass die Antragsgegnerin frühestens sechs Monate nachdem sie einen Zugang gemäß Ziffer 1 zu fairen und angemessenen Bedingungen (einschließlich der Entgelte) gewährt hat, Endkundendienste im streitgegenständlichen Fördergebiet anbieten darf;
- faire und angemessene Entgelte für den Zugang gemäß Ziffer 1
a. das monatliche Überlassungsentgelt einen Betrag von EUR 12,67 anzuordnen, wobei pro Anschluss nicht überschreitet und;
b. sämtliche Entgelte insgesamt einen Betrag nicht überschreiten, der es der Antragstellerin erlaubt, das Endkundenangebot der Antragsgegnerin „Tarif light“ (mit 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload) wirtschaftlich nachzubilden und - die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin binnen einem Monat ein annahmefähiges Vertragsangebot in dem tenorierten Umfang zu unterbreiten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-25-015 geführt.
Der Termin für eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur gesondert bekanntgegeben.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an: bk11.postfach@bnetza.de.
Hinweise:
1. Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten (inkl. einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind). Sofern keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält (vgl. § 216 TKG).
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
2. Gemäß § 215 Abs. 5 TKG kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung der Beschlusskammer die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.
3. Stellungnahmen sind an die o.g. postalische oder elektronische Adresse zu richten.
4. Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Beigeladenen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-25-015 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. sechs Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
5. Weitere Bekanntmachungen zum Verfahren werden über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur bekanntgegeben.
BK11-25-015
Stand: 24.10.2025