BK11-26-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

214 Abs. 1 TKG

Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Infrastruktur
hier: BK11-26-007

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der NYNEX satellite OHG (Antragstellerin) gegen die Telekom Deutschland GmbH (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 17.07.2026 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ein Angebot für die Mitnutzung der gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur einschließlich der Querverkabelung im Keller im Gebäude Ferdinand-Happ-Straße 9-17, 60314 Frankfurt am Main, zwischen der Kabelverlängerungsbox (KVB) in der Ferdinand-Happ-Straße 9 und der Glasfaserteilnehmerabschlussdose in der Wohnung des Endnutzers zu unterbreiten, damit die Antragstellerin den in der Ferdinand-Happ-Straße 11, 60314 Frankfurt, Wohnung [BuGG], wohnhaften Endkunden, Herrn [BuGG], versorgen kann.
  2. Sollte die Antragsgegnerin entgegen der Anordnung in Tenorziffer 1 der Antragstellerin bis zum 01.09.2026 kein Angebot unterbreiten, wird ihr die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 € angedroht.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK11-26-007

Zum Antrag:

Stand: 20.07.2026

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