BK11-26-014
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Vodafone West GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Koaxial-Netzinfrastruktur
Die Vodafone West GmbH hat mit Schreiben vom 14.08.2026 und weiteren Ausführungen vom 27.08.2026, bei der Bundesnetzagentur folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der ABG Frakfurt Holding GmbH gestellt:
- Die Antragsgegnerin und die Beizuladende werden verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 1. Mai 2027 die Mitnutzung der in Anlage ASt. 1 [enthält BuGG – ausgenommen Antragsgegnerin], bezeichneten Breitbandkabel der gebäudeinternen Koaxial-Netzinfrastruktur sowie den aus der Anlage Ast. 2 [enthält BuGG – ausgenommen Antragsgegnerin] ersichtlichen Fällen die Mitnutzung der gebäudeinternen Koaxial-Netzinfrastruktur von einem benachbarten Übergabepunkt aus zu gestatten.
- Die Antragsgegnerin wird gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin die Errichtung eigener Infrastrukturpunkte zum Zweck der Realisierung der Mitnutzung in den im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Gebäuden zu gestatten.
- Die Antragsgegnerin wird gem. § 145 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Zugang zu den Liegenschaften der Antragsgegnerin zu gewähren, soweit dies zur Nutzung der in Anlagen ASt. 1 und Ast. 2 aufgeführten Koaxial-Breitbandkabel erforderlich ist.
- Hilfsweise für den Fall, dass die Antragstellerin die bestehenden Verbindungsleitungen auf Netzebene 4a zwischen den Gebäuden der Antragsgegnerin nicht nutzen kann: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Verlegung neuer Netzinfrastrukturen zwischen den in Anlage ASt. 2 aufgeführten Objekten zu gestatten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-26-014 geführt.
Der Termin für eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur gesondert bekanntgegeben.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an: bk11.postfach@bnetza.de.
Hinweise:
1. Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten (inkl. einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind). Sofern keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält (vgl. § 216 TKG).
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
2. Gemäß § 215 Abs. 5 TKG kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung der Beschlusskammer die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.
3. Stellungnahmen sind an die oben genannte postalische oder elektronische Adresse zu richten.
4. Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Beigeladenen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-26-014 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. sechs Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
5. Weitere Bekanntmachungen zum Verfahren werden über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur bekanntgegeben.
BK11-26-014
Stand: 03.09.2026