BK11-26-014
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Vodafone West GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Koaxial-Netzinfrastruktur
hier: Ruhen des Verfahrens
Das Verfahren wird ab dem 24.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 ruhend gestellt.
BK11-26-014
Stand: 24.09.2026