BK2-15-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbelegungsverfahren

§ 133 i.V.m. § 5 TKG;

Antrag der 1&1 Telecom GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH zu 1 und 1a vom 30.06.2015 auf Streitbeilegung gemäß § 133 TKG
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der 1&1 Telecom GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 30.10.2015 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag zu 1. und der Hilfsantrag 1.a werden abgelehnt.

Hinweis: Aufgrund noch andauernder erforderlicher umfangreicher Amtsermittlungen im Rahmen des ebenfalls anhängig gemachten Missbrauchsverfahrens gestützt auf § 42 TKG kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über die Anträge zu 2. und 2a. getroffen werden.

Diesbezüglich wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen BK2b 15/006 fortgeführt. Eine Entscheidung wird dort zeitnah nach Abschluss der Ermittlungen der Beschlusskammer ergehen.

BK2-15-0005_Stellungnahmen (PDF / 8 MB)

BK 2b-15/005

Stand:03.11.2015

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