BK2-17-003 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren

§ 42 TKG;
Antrag der HFO Telecom Vertriebs GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH vom 27.01.2017 auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gemäß § 42 TKG

Die HFO Telecom Vertriebs GmbH hat mit Schreiben vom 27.01.2017 den o.g. Missbrauchsantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2d-17/003 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

BK 2d-17/003

Stand:14.07.2017

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