BK2-18-001 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 5

Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play) - Teilmarkt 2 von Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Konsultationsentwurf der Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play) - Teilmarkt 2 von Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG betreffend die Telekom Deutschland GmbH ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.

Der gegenständliche Entwurf der Regulierungsverfügung basiert auf dem von der Präsidentenkammer im Amtsblatt der Bundesnetzagentur 03/18, S.176 ff. veröffentlichten Konsultationsentwurf nach § 12 Abs. 1 TKG zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt 'Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten' (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007).

Demnach gelangt die Präsidentenkammer zu dem Ergebnis, dass der bislang deutschlandweit einheitlich abgegrenzte Endkundenmarkt künftig in zwei eigenständige bundesweite Teilmärkte zu unterteilen ist, von dem nur noch der sogenannte Teilmarkt 1 als regulierungsbedürftig i.S.d. § 10 Abs. 2 TKG identifiziert wird (vgl. hierzu der Konsultationsentwurf im Amtsblatt der 03/18, S. 176 ff.; Konsultationsentwurf)

Der weiterhin der sektorspezifischen Regulierung unterliegende Teilmarkt 1 umfasst den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst an festen Standorten, realisiert über kupfernetzbasierte Infrastruktur, Breitbandkabelnetze (HFC), Glasfaserinfrastruktur oder stationäre Funklösungen, der im Rahmen von nicht in Paketen angebotenen Zugängen und Single Play Leistungsvarianten angeboten wird. Hierzu zählen auch Leistungen, die im Rahmen der vorgenannten Leistungsvarianten, mittels Gesamtverträge mit einem einzelnen Kunden und einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer (d.h. netto) erbracht werden.

Die Feststellung einer weiteren Regulierungsbedürftigkeit bezieht sich allerdings nicht mehr auf den Bereich des Teilmarktes 2.

Teilmarkt 2 erfasst den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst an festen Standorten, realisiert über kupfernetzbasierte Infrastruktur, Breitbandkabelnetze (HFC), Glasfaserinfrastruktur oder stationäre Funklösungen, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play). Hierzu zählen auch Leistungen, die im Rahmen der vorgenannten Leistungsvarianten, mittels Gesamtverträge mit einem einzelnen Kunden und einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer (d.h. netto) erbracht werden.

Der gegenständliche Konsultationsentwurf der Regulierungsverfügung bezieht sich ausschließlich auf den oben genannten Teilmarkt 2, für den keine Regulierungsbedürftigkeit i.S.d. § 10 Abs. 2 TKG mehr festgestellt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass für den oben genannten Teilmarkt 1 noch ein gesondertes Regulierungsverfügungsverfahren vorgesehen ist.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-18/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2.-Postfach@BNetzA.de

Das Konsultationsverfahren endet am 11.04.2018.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK2-18-001_Konsultationsentwurf (pdf / 58 KB)

BK 2b-18/001

Stand: 22.02.2018

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