BK2-18-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

TKG §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs. 2 bis 4 TKG;
Nachträgliche Regulierung von Entgelten für die Rufnummernportierung im Festnetz

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 16.05.2018 ein Verfahren der nachträglichen Regulierung gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs. 2 bis 4 TKG gegen das Unternehmen Freikom GmbH wegen des von diesem Unternehmen gegenüber seinen Endnutzern für die Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verlangten Entgelts eingeleitet.

Die Verfahrensunterlagen können – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die Verfahrensunterlagen können außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter o.g. Telefonnummer angefordert werden.

Etwaige Stellungnahmen der Beteiligten werden bis zum 01.06.2018 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2c-18/002 erbeten.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Die öffentliche mündliche Verhandlung findet am 11.06.2018, um 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK2c-18/002

Entscheidung

Stand: 09.05.2018

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