BK2-18-017 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet, Genehmigungszeitraum vom 09.08.2012 bis zum 31.10.2013

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.11.2018 einen Entgeltgenehmigungsantrag für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet für den Zeitraum 09.08.2012 bis zum 31.10.2013 gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis zur Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG (bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen) rückwirkend für den Zeitraum vom 09.08.2012 bis zum 31.10.2013 die Genehmigung der im Verfahren BK2a-12/004 genehmigten Entgelte (gemäß Anlage 1 des Antrags).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-18/017 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlage kann in der Beschlusskammergeschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Als Termin für die öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 wurde Mittwoch, der 16.01.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten.

Die 10-wöchige Regelfrist endet gemäß § 31 Abs. 4 S. 3 TKG am Dienstag, den 05.02.2019.

Antrag vom 30.11.2018
2018-11-30 Entgeltgenehmigungsantrag für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet_geschwärzte Fassung (pdf / 1 MB)

BK 2a-18/017

Stand: 07.02.2019

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