BK2-20-022 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet, Genehmigungsdauer vom 01.11.2013 bis zum 30.06.2015

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 02.09.2020 einen Entgeltgenehmigungsantrag für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet für den Zeitraum 01.11.2013 bis zum 30.06.2015 gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis zur Vodafone GmbH rückwirkend für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 30.06.2013 die Genehmigung der im Verfahren BK2a-13-003 genehmigten Entgelte (gemäß Anlage 1 des Antrags).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-20-022 geführt.

Die Betroffene hat auf die Durchführung einer Verhandlung verzichtet. Es ist daher derzeit keine mündliche Verhandlung terminiert. Soweit eine Verhandlung stattfindet, wird darüber auf der Internetseite unter Beschlusskammern – Beschlusskammer 2 – Aktuelles – aktuelle Anträge informiert.

Die 10-wöchige Regelfrist endet gem. § 31 Abs. 3 Satz 2 TKG am 12.11.2020.

BK 2a-20/022

Entscheidung

Stand: 30.09.2020

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