BK2-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 30.06.2021 für die laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet ab 01.01.2022

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2021 den o. g. Entgeltgenehmigungsantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-21-007 geführt.

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag sowie die geschwärzte Fassung der Kostenunterlagen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Details sind über die Homepage der Bundesnetzagentur unter Beschlusskammern – Beschlusskammer 2 – Aktuelles – aktuelle Anträge –veröffentlicht.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 13.08.2021, 10:00 Uhr. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Telefon-/Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 26.07.2021 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Telefon-/Videokonferenz einverstanden sind.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-21-006 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 04.08.2021 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-21-007 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 08.09.2021.

Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.

Anlagen
BK2a-21-0007_Antragschreiben_geschwärzt (PDF / 5 MB)
BK2a-21-0007_Kostennachweis_geschwärzt (PDF / 7 MB)

BK2a-21/007

Entscheidung

Verbunden mit folgendem Verfahren:

Stand:07.07.2021

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