BK2-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in
dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet over SDH ab 01.01.2022

Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV-Ethernet over SDH ab 01.01.2022 veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-21/007 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 27.09.2021 und endet am 27.10.2021 [verlängert bis zum 05.11.2021].

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK2-21-007_Konsultationsentwurf (pdf / 4 MB)
Verlängerung der Konsultationsfrist

BK2a-21-007

Weitere Dokumente

Stand:27.09.2021

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