BK2-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
Mietleitungen
TKG §§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. 192 TKG
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren BK2a-25-001 aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 18.06.2025 auf Genehmigung der Entgelte für die Bereitstellung, Express-Entstörung, Überführung, zusätzliche Anfahrt, Kapazitätsupgrade ab dem 01.12.2025 und für die Verlegung der Datennetzabschlusseinrichtung ab dem 18.06.2025 für die CFV Ethernet 2.
Hiermit wird der Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren BK2a-25-001 wegen Genehmigung der Entgelte für die Bereitstellung, Express-Entstörung, Überführung, zusätzliche Anfahrt, Kapazitätsupgrade ab dem 01.12.2025 und für die Verlegung der Datennetzabschlusseinrichtung ab dem 18.06.2025 für die CFV Ethernet 2.0 veröffentlicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-25-001 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefon-nummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 03.09.2025 und endet am 06.10.2025.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)
BK2a-25-001
Stand: 03.09.2025