BK2-25-004 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

§ 14 Abs. 2 TKG;
Überprüfung von Regulierungsverfügungen auf dem Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten gegenüber der Telekom Deutschland GmbH

hier: Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier in dem Verwaltungsverfahren BK2-25/004

Aufgrund diverser Anfragen mit der Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung zur Stellungnahme zu dem Eckpunkte- und Diskussionspapier vornehmlich wegen der Feiertage zum Jahresende, wird die Stellungnahmefrist auf den 23.01.2026 verlängert.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 23.01.2026 unter Angabe des Aktenzeichens BK2-25/004 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

BK2-Postfach@BNetzA.de

BK2-25-004

Zum Eckpunktepapier

Stand: 06.01.2026

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