BK2-25-004
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
§ 14 Abs. 2 TKG;
Überprüfung von Regulierungsverfügungen auf dem Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
hier: Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier in dem Verwaltungsverfahren BK2-25/004
Aufgrund diverser Anfragen mit der Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung zur Stellungnahme zu dem Eckpunkte- und Diskussionspapier vornehmlich wegen der Feiertage zum Jahresende, wird die Stellungnahmefrist auf den 23.01.2026 verlängert.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 23.01.2026 unter Angabe des Aktenzeichens BK2-25/004 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:
BK2-25-004
Stand: 06.01.2026