BK2-05-001
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren § 36 Abs. 2 TKG
Mietleitung
Verlängerungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 21.01.2005 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier- Festverbindungen mit einer Übertragungsrate von 2,5 Gbit/s
Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 21.01.2005 einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung der Entgelte für Carrier- Festverbindungen mit einer Übertragungsrate von 2,5 Gbit/s gestellt.
Im Einzelnen beantragt die Deutsche Telekom AG, T-Com:
Die mit Beschluss BK2b-03-017 bis zum 30.11.2004 genehmigten Entgelte für Carrier- Festverbindungen mit einer Übertragungsrate von 2,5 Gbit/s, für den Zeitraum vom 01.12.2004 bis zum 31.03.2005 rückwirkend zu verlängern.
Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
Der Antrag kann - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28 / 14-47 11 eingesehen werden.
Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.
BK2b-05-001
Stand: 20.06.2005