BK2-08-001
Streitbeilegungsverfahren nach §133 TKG
Einheitliche Informationsstelle
Vorwurf des Verstoßes gegen Auflagen aus den Mobilfunklizenzen („Bildmobil“)
mobilcom Communicationstechnik GmbH ./. Vodafone D2 GmbH
Die Anträge werden abgelehnt.
-BK2c-08-001-
Stand: 23.12.2009