BK2-08-001 Streitbeilegungsverfahren nach §133 TKG
Einheitliche Informationsstelle

Vorwurf des Verstoßes gegen Auflagen aus den Mobilfunklizenzen („Bildmobil“)
mobilcom Communicationstechnik GmbH ./. Vodafone D2 GmbH 

Die Anträge werden abgelehnt.

-BK2c-08-001-

Beschluss (pdf, 351 kb)

Stand: 23.12.2009

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