BK2-10-025 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

TKG §§ 36 Abs. 2 i.V.m. 5
Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 23.08.2010 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV)–Ethernet und für die Express–Entstörung

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 23.08.2010 gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für folgende CFV-Ethernet gestellt.

  • 10 Mbit/s mit den Durchsätzen 10 Mbit/s, 5 Mbit/s, 2,5 Mbit/s
  • 100 Mbit/s mit den Durchsätzen 1000 Mbit/s, 50 Mbit/s, 12 Mbit/s
  • 1 Gbit/s mit den Durchsätzen 1000 Mbit/s, 600 Mbit/s, 300 Mbit/s, 150 Mbit/s
  • 10 Gbit/s mit dem Durchsatz 10 Gbit/s

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK 2a 10-025

Entscheidung

Stand: 30.08.2010

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